


Bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 geht es um die Zukunft unserer Stadt. Wir als GRÜNE haben dazu ein breites Angebot gemacht. Wir wollen unsere Stadt gestalten und das schaffen wir nur zusammen. Informationsmaterial, Homepage, Plakate, Flyer etc. kosten Geld. Wir freuen uns sehr, wenn ihr uns bei diesem Weg mit eurer Spende unterstützt.
Bitte gebt im Verwendungszweck unbedingt "OV Niedenstein" an, damit die Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Spenden per Überweisung/Dauerauftrag:
Unsere Kontoverbindung lautet: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreissparkasse Schwalm-Eder IBAN: DE05 5205 2154 0020 0142 70 BIC: HELADEF1MEG Verwendungszweck: Spende für den OV Niedenstein – Ihre Adresse geben Sie bitte an (Name, Straße, PLZ, Ort)
Um die Spende richtig buchen zu können und Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir ihre Postadresse und den genauen Verwendungszweck (Spende für die Niedensteiner GRÜNEN).
Datenschutz und steuerliche Absetzbarkeit.
Wir behandeln die Daten, die wir im Rahmen der Spende bekommen selbstverständlich streng vertraulich.
Parteispenden können Sie steuerlich absetzen. Ihre Spende reduziert die zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei höheren Spenden hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.



04.03.21 –
Bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 geht es um die Zukunft unserer Stadt. Wir als GRÜNE haben dazu ein breites Angebot gemacht. Wir wollen unsere Stadt gestalten und das schaffen wir nur zusammen. Informationsmaterial, Homepage, Plakate, Flyer etc. kosten Geld. Wir freuen uns sehr, wenn ihr uns bei diesem Weg mit eurer Spende unterstützt.
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Parteispenden können Sie steuerlich absetzen. Ihre Spende reduziert die zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei höheren Spenden hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Pflanzentauschbörse
am 02.05. ab 11 Uhr auf dem Parkplatz des Edeka Nienhaus
Ortsverband-Sitzungen
Wir treffen uns einmal im Monat dienstagabends. Kommt vorbei, wenn ihr euch für GRÜNE Politik in Niedenstein interessiert! Die nächsten Termine:
Dienstag, 19.05.2026
Dienstag, 09.06.
Dienstag, 30.06.
Dienstag, 18.08.
Ort: Chattenkeller (EG, Bürgerhaus Wichdorf)
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